Unfallgutachten

Warum eigentlich ein Gutachten?

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Nach der Schadensregulierung, ist der Unfallgeschädigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Sie haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als Geschädigter das Recht, selbst einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, damit Sie im Haftpflichtschadensfall Kraft Gesetzes, ihre Schadensersatzansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, geltend machen können. Durch ein Gutachten wird im Rahmen und auf Basis der aktuellen Rechtslage sichergestellt, damit Ihnen Ihr Schaden zu 100 Prozent ersetzt werden kann.

Wann ist ein Unfallgutachten erforderlich?

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden) hat Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher. Der Geschädigte hat damit Anspruch auf Inanspruchnahme eines eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Aus Gründen  einer objektiven und unabhängigen Schadensermittlung sowie zur Beweissicherung, ist der Geschädigte immer gut beraten, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen.

Was wird in einem Unfallgutachten dokumentiert?

KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst einer objektiven und unabhängigen Schadensermittlung. Darüber hinaus wird zur Beweissicherung für den Anspruchsteller (Geschädigter), im Falle eines Rechtsstreites alle wichtigen Details dokumentiert:

  • Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert.
  • Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert.
  • Es wird der Wiederbeschaffungswert (Wert für die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges) ermittelt.
  • Die Wertminderung (Minderwert bei Fahrzeugveräußerung)
  • und der Restwert (Wert des unfallbeschädigten Fahrzeuges) wird ermittelt.
  • Zudem wird die Nutzungsausfalldauer ermittelt.
 
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